Endlich weniger Bürokratie? Endlich mehr Flexibilität und Entscheidungsspielraum für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbinger? Ergo: bessere Versorgungsmöglichkeiten unserer gesetzlich kassenversicherten Patienten? „Schaun mer mal, dann sehn mer scho“, würde Franz Beckenbauer vermutlich kommentieren. Tatsächlich sollen die geplanten Änderungen bisherige Regelungen vereinfachen bzw. klarer darstellen. Voraussichtlich ab Oktober dieses Jahres – wahrscheinlicher ist jedoch im Frühjahr 2020 – tritt der neue Entwurf der Heilmittel-Richtlinie, kurz HeilM-RL, in Kraft. Was bedeutet das für Dich als (selbstständiger) Physiotherapeut?
Unsere Top Ten der geplanten Änderungen:
- Das Kreuz mit dem Kreuz soll entfallen. Kein Unterschied mehr:
Erst- und Folgeverordnungen, sowie Verordnungen im Regelfall, werden zu einer Verordnung zusammengefasst. - Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Bisher musste der Vertragsarzt gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse die weiterführende Behandlung begründen und prognostizieren, wie lange die Genesung des Patienten dauern wird. Diese medizinische Begründung wird überflüssig, weil das Genehmigungsverfahren abgeschafft werden soll.
- Die Sucherei hat ein Ende: Zusammenlegung von Diagnosegruppen wie WS oder ZN oder LY wird thematisiert. Zum Beispiel wird aus WS1 und WS2 die neue Diagnosegruppe WS. Ein weiterer Vorteil: die höchste Gesamtverordnungsmenge ist Trumpf und soll für alle Indikationen der Diagnosegruppe möglich werden.
- Ein flexibler Wechsel von Einzel- zu Gruppentherapie steht auf dem Plan.
- „Optionale Heilmittel“ haben ausgedient. Die alternativen Heilmittel werden aufgeteilt. Demnächst soll es nur noch die Kategorien „vorrangige Heilmittel“ (z. B. allgemeine Krankengymnastik) und „ergänzende Heilmittel“ (z. B. Wärmetherapie, Fango, Elektrotherapie oder Kältetherapie) geben.
- Die Diagnose ist grundsätzlich als ICD-10-Code, mit Klartext, auf der Verordnung zu dokumentieren – das wäre wünschenswert. Des Weiteren wird darüber entschieden, die Leitsymptomatik nach Heilmittelkatalog entweder buchstabenkodiert (a, b, c) oder als Klartext anzugeben.
- Schluss mit Verwirrung und Missverständnissen: Die Doppelbehandlung soll verordnungsfähig werden und als solche im Heilmittelkatalog stehen.
Bis dato sind nur Einzelverordnungen möglich. - Die Blankoverordnung mit erweiterter Versorgung von Heilmittelerbingern soll in die Heilmittelrichtlinie integriert werden.
Das bedeutet: Bei bestimmten, definierten Indikationen kann der Arzt auf folgende Angaben verzichten, die dann der Therapeut gemäß Heilmittelkatalog festlegt:- Anzahl der Behandlungseinheiten
- Heilmittel
- Therapiefrequenz (wie oft) oder Frequenzspanne (für wie lange)
Auf diese kleine Sensation werden wir allerdings etwas länger warten müssen. Die Verbände verhandeln voraussichtlich bis Ende 2020 mit dem GKV-Spitzenverband darüber, bei welchen Indikationen die Blankoverordnung zum Einsatz kommt. Ein kleiner Schritt für den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, ein großer Schritt für uns Therapeuten. Die Vorfreude darf beginnen. 🙂
- Der späteste Behandlungsbeginn nach Verordnungsdatum wird voraussichtlich auf 28 Tage heraufgesetzt. Ein „dringender Behandlungsbedarf“, innerhalb von 10 Tagen, will für Patienten im Notfall eine kurzfristige Behandlung sicherstellen. Unterbrechungsfristen (durch Urlaub …) werden festgelegt.
- In einer ergänzenden Anlage zu den Heilmittelrichtlinien soll reglementiert werden, welche Änderungen vom Therapeuten direkt auf der Verordnung vorgenommen werden dürfen.
Wann ist eine erneute Arztunterschrift erforderlich? Wann reicht die Abstimmung mit dem Arzt oder Information des Arztes aus?
Dies kommt neu, das ist jetzt anders. Was ist überhaupt aktuell? Wenn sich etwas zum Positiven verändert, wie ziehst Du am besten Deine Vorteile daraus? Vielleicht fragst Du Dich gerade in diesem Moment, warum Du Dich ständig neu ausrichten oder anpassen musst. Und immer stehst Du mit allem alleine da. Du wünschst Dir einen ehrlichen, persönlichen Austausch mit Kollegen? Einen direkten Draht zu Antworten auf Deine Fragen? Du möchtest Dich weiterentwickeln und Dein maximales Potential ausschöpfen?
Kein Problem. Lass uns drüber reden!
Zur Franchise-SeiteZur Lizenz-SeiteAus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.