Neuer Bundesrahmenvertrag für Physiotherapie

Maßgebliche Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband haben sich im Schiedsverfahren unter anderem über Vergütungserhöhungen geeinigt. Wie können wir jetzt diese positive Entwicklung maximal für uns nutzen?

Ziel der Verhandlungen im Schiedsverfahren

Praxisinhaber und Mitarbeiter sollen ein angemessenes Einkommen erhalten, damit auch zukünftig eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Patientenversorgung gewährleistet werden kann. Damit sich der Fachkräftemangel nicht weiter zunehmend verschärft, müssen die Arbeitsbedingungen und die Gehälter in der Physiotherapie auf ein konkurrenzfähiges Niveau angehoben werden.

Die Heilmittelschiedsstelle hat am 13. Juli 2021 einen Schiedsspruch gefällt. Der neue Bundesrahmenvertrag für Physiotherapie tritt ab 1. August 2021 in Kraft. Die neuen Preise haben eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2022.

Schnelles Handeln ist gefragt

Zum Thema Vergütungserhöhung haben wir in einer Arbeitsgruppe kurzfristig To-dos, Checklisten und Handlungsempfehlungen für unsere Partner zusammengestellt, die wir in einem Online-Vortrag präsentiert haben. Alle Dokumente sowie ein Video-Mitschnitt des Online-Vortrags sind für unsere Partner jederzeit frei verfügbar. In unserer Marketingabteilung wurden bereits Werbemittel erstellt, die uns dabei helfen unseren Patienten die Preiserhöhung und die gesetzlichen Änderungen mitzuteilen. Unsere Partner können diese ganz bequem in unserem Web2Print Shop downloaden bzw. bestellen.

Ergebnisse des Schiedsverfahrens zur Vergütungserhöhung

Ab wann Erhöhung der Vergütung für Physiotherapie?
Ab dem 1. August 2021. Achtung: Hier gilt nicht das Ausstellungsdatum der Verordnung, sondern das Datum der Leistungserbringung.

Abgerechnet werden dürfen die neuen Preise allerdings erst ab dem 1. September 2021. Warum? Damit Abrechnungszentren, Softwarehersteller, Krankenkassen … genügend Vorlaufzeit haben, sich auf die neuen Preise einzustellen und dementsprechend ihre Abrechnungsprogramme umzustellen. Du musst die neuen Preise ja auch erst in Deine Praxissoftware einspielen.

Darüber solltest Du nachdenken: Wenn Du die Vergütungserhöhung für Deine Behandlungen – die Du im August erbringst – bekommen möchtest, solltest Du diese nicht im August abrechnen, sondern bis September warten. Natürlich darfst Du im August Verordnungen abrechnen, wenn Du möchtest, dann aber wahrscheinlich zu den aktuellen Konditionen, die seit April 2021 gelten.

Für unsere Elithera-Partner haben wir Tipps und Maßnahmen zusammengestellt, wie sie den Monat August ggf. ohne Abrechnung überbrücken können, um dann im September zu den neuen Preisen abzurechnen. Außerdem ist für unsere Partner bereits ein Online-Vortrag zum Thema „Abrechnung im THEORG“ kostenlos buchbar, indem wir die genauen Schritte der Abrechnung erklären und auf Besonderheiten eingehen, wie zum Beispiel: Splitting-Regeln.

Erhöhung der Vergütung für Physiotherapie

Die Preise sollen im Vergleich zu den Bundespreisen vom 1. Juli 2019 dauerhaft um 14,09 % steigen. In den 14,09 % sind bereits die 1,51 % Erhöhung aus April 2021 mit eingerechnet.

Rückwirkend zum 1. April 2021 werden die „verloren gegangenen Monate“ ausgeglichen. Die Schiedsstelle hat Zahlbeträge (Zahlungsverpflichtungen der Kassen gegenüber den Therapeuten) festgesetzt, um die entgangenen Umsatzsteigerungen für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. Juli 2021 zu kompensieren.

Und zwar so:

  • vom 1. August 2021 bis zum 30. November 2021 werden die Preise vorübergehend um 26,67 % angehoben.
  • ab dem 1. Dezember 2021 gilt dann die vereinbarte Erhöhung von 14,09 %.

Zum besseren Verständnis zeigen wir Dir das mal in Euro 🙂

preiserhöhung-bundesrahmenvertrag-physiotherapie-2021

Im direkten Vergütungsvergleich wird eins ganz klar: vom 1.8. bis zum 30.11. lohnt es sich, Vollgas zu geben. Das ist für uns DIE Möglichkeit, die ein oder andere Corona-bedingte Schlappe wieder auszugleichen.

Für unsere Elithera-Partner haben wir Handlungsempfehlungen zusammengestellt, wie sie ihre Mitarbeiter über das Thema informieren sollen. Des Weiteren geben wir Motivationstipps, die hoffentlich alle in den nächsten Wochen zu Höchstform auflaufen lassen. Wer zusätzliche Mitarbeiter einstellen möchte, bekommt von unserer Marketingabteilung eine komplette Recruiting-Kampagne serviert und kann sich je nach Bedarf seine Rosinen rauspicken. Von der klassischen Anzeige, über Social Media Werbung bis hin zum Imagevideo stellen wir alles in unserem Web2Print Shop zur Verfügung.

Wie sieht es mit Privat- und Beihilfepatienten aus? Preise anzupassen ist ein sensibles Thema. Wir beraten unsere Partner, wie sie damit strategisch am sinnvollsten umgehen können. Was aktuell richtig boomt, ist der Erfahrungsaustausch untereinander im Netzwerk. Fragen und Antworten aus den eigenen Reihen sind über unsere Forumsplattform rund um die Uhr möglich und für alle einsehbar.

Wenn Du mehr Geld verdienen kannst, möchten Deine Mitarbeiter auch mehr Geld verdienen. Das ist ja logisch. Du solltest in jedem Fall darauf vorbereitet sein, dass Du auf Gehaltserhöhungen angesprochen wirst. Wie willst Du damit umgehen?

Für unsere Elithera Mitarbeiter entwickeln wir gerade ein attraktives Gehaltsmodell, das wir unseren Partnern kurzfristig vorstellen werden.

Was ändert sich noch? In Kürze:

Es wird eine neue Position eingeführt: „Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse oder der behandelnden Ärzt*innen“. Dieser Bericht wird pauschal mit 55 € vergütet.

Neue Unterbrechungsfristen

Verordnungen sind laut des neuen Bundesrahmenvertrags für Physiotherapie mit bis zu sechs Behandlungseinheiten drei Monate lang gültig. Verordnungen mit mehr als sechs Behandlungseinheiten sind sechs Monate lang gültig. Sind diese Fristen abgelaufen, müssen die Verordnungen unverzüglich abgebrochen werden. Für zwischenzeitliche Behandlungsunterbrechungen gibt es keine Begrenzungen mehr, solange der maximale Gültigkeitszeitraum nicht überschritten wird.

Gültigkeitsdauer bis sechs Behandlungseinheiten: Drei Monate ab Behandlungsbeginn.

Gültigkeitsdauer mehr als sechs Behandlungseinheiten: Sechs Monate ab Behandlungsbeginn.

Prüfpflichten/Korrekturmöglichkeiten

Du darfst mit der Behandlung beginnen, wenn diese Angaben korrekt auf der Verordnung angegeben wurden:

  • Name und Vorname des Versicherten
  • Geburtsdatum
  • Kostenträger
  • Ausstellungsdatum
  • Diagnose
  • Heilmittel
  • Stempel und Unterschrift des Arztes

Darüberhinausgehende Angaben kannst Du grundsätzlich noch bis zur Abrechnung ändern. Einige Angaben sind auch noch nachdem die Krankenkasse die Verordnung abgesetzt hat korrigierbar. Die Änderungen müssen innerhalb von drei Monaten nach der Absetzung erfolgen.

Wichtig: Das Feld „Leistungserbringer“ auf der Rückseite der Verordnung muss nicht ausgefüllt werden.

Neues Prozedere Zuzahlungseinzug

Die gesamte Zuzahlung kann jetzt bereits bei Behandlungsbeginn eingefordert werden. Wichtig: darüber musst Du Deine Patienten vorab schriftlich informieren (zum Beispiel über ein Info-Plakat in Deiner Praxis oder Du druckst es mit auf Deine Terminzettel). Ferner wird es Deine Patienten interessieren, dass sich aufgrund der Vergütungserhöhung auch ihr Zuzahlungsanteil erhöht.

Der Versicherte erhält für seine Zuzahlung von Dir eine Quittung. Sollte der geleistete Zuzahlungsbetrag doch niedriger ausfallen, weil zum Beispiel die Behandlung abgebrochen wurde, hat der Patient einen Anspruch auf Rückerstattung der zu viel geleisteten Zuzahlung. Dieser Anspruch muss auf der Quittung schriftlich vermerkt werden!

Wenn Versicherte die Zuzahlung an ihrem ersten Behandlungstag nicht leisten können, darfst Du Deine Patienten schriftlich an die Zuzahlung erinnern. Erhältst Du den Zuzahlungsbetrag bis zum Ende der Behandlungsserie respektive bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht, kannst Du der zuständigen Krankenkasse im Rahmen der Abrechnung die Preise inklusive der Zuzahlung in Rechnung stellen. Die Krankenkasse muss dann den offenen den Betrag von dem Versicherten einfordern.

Anerkennung des Vertrags

Wenn Du als Praxisinhaber Deine Zulassung vor dem Inkrafttreten des neuen Bundesrahmenvertrags für Physiotherapie (1. August 2021) erhalten hast, musst Du dem neuen Vertrag binnen sechs Monaten zustimmen. Die Anerkennung des Vertrags ist wichtig, damit Du die Zulassung für Dein bestehende Praxis ohne eine erneute Prüfung behältst (Bestandsschutz).

Unabhängig von Deiner Zustimmung treten die Regelungen des neuen Bundesrahmenvertrags für Physiotherapieab dem 1. August 2021 einheitlich bundesweit in Kraft.

Wie Du als selbstständiger Unternehmer im Praxisalltag und in besonderen Situationen von einem starken Netzwerk profitieren kannst, verraten wir Dir gerne. Vereinbare jetzt Dein kostenloses Erst-Beratungsgespräch.

Du möchtest Dich selbstständig machen und Deine eigene Praxis eröffnen? Du überlegst, ob Du das allein stemmen willst oder mit Rückenwind durch ein starkes Netzwerk? Dann hast Du jetzt die Gelegenheit beide Möglichkeiten für Dich auszuloten. Bei unserer „Infoveranstaltung Existenzgründung“ kannst Du Dir einen Überblick verschaffen, was Dich erwartet, wenn Du Deine Praxis als Elithera Franchise-Partner eröffnest.

Wir freuen uns auf Deine Anmeldung.


Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

Ein Blick hinter die Kulissen

Wir laden Dich ein, als VIP-Gast einen Tag lang an unserer Elithera Erfa-Tagung teilzunehmen.

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